1. Überschrift und Einleitung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beginnt mit einer Überschrift, die angibt, um welchen Zeugnistyp es sich handelt. Dabei kann es verschiedene Überschriften tragen, etwa Zeugnis, End- oder Dienstzeugnis. Es kann jedoch auch einfach die neutrale Bezeichnung „Zeugnis“ tragen. Auszubildende erhalten am Ende ihrer Ausbildung ein so genanntes „Ausbildungszeugnis„. Wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht, können Mitarbeiter sich unter bestimmten Umständen ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
Der Einleitungssatz enthält die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, also Name, Vorname und gegebenenfalls den Titel. Wichtig hierbei ist, dass keine Zweifel bestehen, welche Person beurteilt wird. Ob Sie hier auch Geburtsdatum und Anschrift aufführen sollten, ist umstritten.
Auch sollten Angaben über die Dauer und die Art des Beschäftigungsverhältnisses nicht fehlen. Wichtig ist hier den Beschäftigungsbeginn und das Beschäftigungsende zu nennen, damit zukünftige Personaler gleich die konkrete Beschäftigungsdauer ersehen können . Wichtig ist auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses, also ob der Arbeitnehmer als Teilzeit- oder Vollzeitkraft beschäftigt wurde.
Ganz entscheidend ist auch das Datum des Ausscheidens. Oft steht hier der letzte Anwesenheitstag vor dem Resturlaub. Das ist aber gefährlich, denn wenn dieses Datum nicht mit den üblichen Kündigungsfristen übereinstimmt, wird der zukünftige Arbeitgeber misstrauisch und sieht das möglicherweise als Hinweis auf eine fristlose Kündigung.
Auch ist darauf zu achten, dass die Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit korrekt ausfällt. Wenn sich diese im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses verändert hat, sollte sodann die letzte Tätigkeit angeführt werden, oder aber den beruflichen Werdegang ausführlich und lückenlos beschreiben.