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Arbeitszeugnis

- Die häufigsten Fehler und Mängel

Arbeitszeugnis häufige Fehler und Mängel
Arbeitszeugnis häufige Fehler und Mängel

Fehler und Mängel im Arbeitszeugnis können sich schnell in ein Arbeitszeugnis einschleichen. Dies kann mehrere Ursachen haben, wobei der Zeugnisaussteller diese nicht immer bewusst herbeiführt. Zumeist geschieht dies unbeabsichtigt, weil sich der Zeugnisaussteller mit der Materie kaum auskennt.

Wir haben hier die am häufigsten auftretenden inhaltlichen und formalen Mängel aufgelistet, auf die Sie bei Zeugnisausstellung unbedingt achten sollten:

1.) Unvollständigkeit

In diesem Fall werden wichtige Angaben im Arbeitszeugnis entweder aus Unkenntnis weggelassen oder unterdurchschnittliche Leistungen eines Mitarbeiters bewusst verschwiegen ("sog. „beredtes Schweigen“), um einen Arbeitnehmer besser darzustellen und eine eventuelle Gerichtsklage zu vermeiden. Der formale Aufbau von Arbeitszeugnissen ist jedoch weitgehend standardisiert. Insbesondere Tatsachen, an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben könnte, müssen im Zeugnis unbedingt genannt werden.

2.) Unglaubwürdigkeit

Häufig werden sog. „Gefälligkeitszeugnisse“ ausgestellt, um einen Arbeitnehmer "über Gebühr" zu loben oder unliebsame Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Gefälligkeitszeugnis ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungen eines Arbeitnehmers in zahlreichen Superlativen beschrieben werden oder die Arbeitszeugnisse im Verhältnis zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses unangemessen lang sind.

3.) Unübliche Zeugnissprache

Den meisten Arbeitgebern fehlt die nötige Kenntnis über sprachlich-rechtliche Feinheiten, um seinen Mitarbeiter rechtlich einwandfrei einschätzen zu können. Viele Arbeitgeber sehen die Zeugnisausstellung auch oft als Belastung an, sodass sie aus Zeitgründen das Zeugnis schnell runterschreiben, ohne eigentlich genau zu wissen, was sie da schreiben. Auch bitten Arbeitgeber oft auch ihre Mitarbeiter selbst, ihre Zeugnisse zu verfassen. So kommt es meist zu missglückten Formulierungen, die auf einen geübten Leser durchaus zweifelhaft wirken können.

4.) Missverständliche, widersprüchliche und verschlüsselte Formulierungen

Da das Arbeitszeugnis in erster Linie eine subjektive Beurteilung des Arbeitgebers ist, ist eine völlige Objektivität nicht möglich. Missverständnisse können aber beispielsweise vermieden werden, indem auf schwammige Formulierungen verzichtet und darauf geachtet wird, dass die Inhalte in den einzelnen Gliederungspunkten zueinander passen. Versteckte Kritik in Form von Geheim-Codes (z. B. doppelte Verneinungen, Hervorhebung eigentlich unwichtiger Tätigkeiten und Leistungen, „lieblose“ Schlussformel, doppeldeutige Aussagen, Geheimzeichen bei der Unterschrift) sind jedoch grundsätzlich verboten.

5.) Stil- und Rechtschreibfehler

Hierzu zählen insbesondere äußerliche Mängel wie Flecken, Unter- und Durchstreichungen, Ausmerzungen mit Tipp-Ex, unzulässige Betonungen (z. B. Anführungs-, Ausrufe- oder Fragezeichen, Fettdruck sowie Rechtschreib- und Grammatikfehler. Auch muss das Zeugnis mit Schreibmaschine oder PC auf üblichen Geschäftspapier erstellt werden. Die Zeugniserteilung auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) ist jedenfalls nicht zulässig.

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