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Unternehmensbeschreibung

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen im Arbeitszeugnis darzustellen. Während bei allseits bekannten Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts(Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer und Bund, Industrie- und Handwerkskammern, Berufskammern, Ortskrankenkassen, Hochschulen, Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) eine Arbeitgeberbeschreibung zu vernachlässigen ist, kann sich eine Unternehmenbeschreibung in allen anderen Fällen, insbesondere bei nicht so bekannten Firmen schon anbieten. Die Unternehmensbeschreibung soll dabei zwar keine Eigenwerbung des Arbeitgebers darstellen, jedoch aber einen kurzen Einblick in das Arbeitsumfeld des Zeugnisempfängers gewähren, d.h. die Organisationsstruktur darstellen und der zu beurteilende Arbeitnehmer in der Hierarchie einzuordnen ist.

 

Grundsätzlich reichen wenige Sätze aus, um einen Eindruck vom Unternehmen zu erhalten. So genügen hier die Nennung von Namen und die Rechtsform des Unternehmens sowie Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Zudem erfolgt eine kurze Beschreibung, welche Tätigkeiten den Kern des Unternehmensgeschäftes ausmachen. Auch kann hinzugefügt werden, wann das Unternehmen gegründet wurde und welche Zielgruppe hauptsächlich versorgt wird. Dieser Einblick in das Unternehmen ermöglicht es dem Leser, Rückschlüsse auf die Wertigkeit des nachfolgenden Zeugnisinhalts ziehen zu können.

 

Die Unternehmensdarstellung im Arbeitszeugnis sollte daher nicht länger ausfallen, als die eigentliche Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitsnehmerns, da ansonsten der (schlechte) Eindruck entsteht, dass der Arbeitgeber zwar erfolgreich war, der Arbeitnehmer hieran aber nur wenig Anteil hatte und hier indirekt die Leistungen des Arbeitnehmers abgewertet werden.

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