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2. Aufgaben- und Unternehmensbeschreibung

 

Im Arbeitszeugnis muss präzise genannt werden, welche Art von Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeführt hat. Dies kann sowohl als Aufzählung mit Spiegelstrichen oder Bullet Points als auch in ausformulierten Sätzen als Fließtext dargestellt werden. Die stichwortartige Aufzählung wirkt im Arbeitszeugnis oft übersichtlicher und eignet sich daher besonders für längere Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen. Die Aufgaben müssen dabei so genau und vollständig angegeben werden, dass sich ein fachkundiger außenstehender Dritter ein zutreffendes und umfassendes Bild davon machen kann. Darauf hat der Arbeitnehmer einen Anspruch von Rechts wegen. 

 

Die wichtigsten Aufgabenbereiche sollten grundsätzlich der Bedeutung nach zuerst genannt werden. Wenn im Zeugnis also unwichtige Aufgaben zuerst aufgelistet werden, kann dies unter Umständen darauf hindeuten, dass der Beurteilte seiner Meinung nach mit höherwertigen Tätigkeiten überfordert war. Gleiches gilt, wenn die Beschreibung von Details sehr umfangreich und übertont ausfällt, die Kernaufgaben aber nur am Rande erwähnt werden.

 

Wie umfangreich die Beschreibung dabei ausfällt, hängt davon ab ab, wie lange der Arbeitnehmer schon im Unternehmen tätig war und wie qualifiziert seine Aufgaben waren. Je länger die Beschäftigung andauerte und je qualifizierter die Aufgaben waren, desto ausführlicher sollte die Tätigkeitsbeschreibung sein. Zudem sollten aus der Stellenbeschreibung im Arbeitszeugnis auch die Kompetenzen, Verantwortung und die Stufen der bisherigen beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens deutlich hervorgehen.

Auch sollte an dieser Stelle auch kurz das Unternehmen vorgestellt werden. Die Unternehmensbeschreibung soll dabei keine Eigenwerbung darstellen, sondern vielmehr einen kurzen Einblick in das Arbeitsumfeld des Zeugnisempfängers gewähren, d.h. die Organisationsstruktur und wie der Arbeitnehmer in der Hierarchie eingeordnet war. Grundsätzlich reichen wenige Sätze aus, um einen Eindruck vom Unternehmen zu erhalten. So genügen hier die Nennung von Namen und die Rechtsform des Unternehmens  sowie Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Zudem erfolgt eine kurze Bescheibung, welche Tätigkeiten den Kern des Unternehmensgeschäftes ausmachen. Auch kann hinzugefügt werden, wann das Unternehmen gegründet wurde und welche Zielgruppe hauptsächlich versorgt wird. Dieser Einblick in das Unternehmen ermöglicht es dem Leser, Rückschlüsse auf die Wertigkeit des nachfolgenden Zeugnisinhalts schließen zu können.

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